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Der Anschluss eines
Infinitivs funktioniert nur bei Subjektgleichheit, es
sei denn der Satz hat ein Akkusativ- oder Dativobjekt,
welches Subjekt des Infinitives sein kann (siehe unten).
Wird an ein Verb ein Infinitiv angeschlossen, wird also
eine zweite Handlung beschrieben, so kann dies, sieht
man von dem Fall ab, den wir unten diskutieren, aus
rein logischen Gründen nur gelingen, wenn der Infinitiv
dasselbe Subjekt hat wie das Verb, an das er angeschlossen
wird, weil die Infinitivkonstruktion ja kein Subjekt
hat.
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ohne
Präposition |
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Bei den Verben, die den Infinitiv ohne Präposition anschließen,
haben wir im Deutschen wie im Französischen zwei
Konstruktionen im Angebot.
Wenn wir aber zwei Subjekte haben, kann sowohl im Deutschen
wie auch im Französischen nur mit einem durch dass
/ que eingeleiteten
Nebensatz konstruiert werden.
Weiter kann mit einer Infinitivkonstruktion nur Vorzeitigkeit oder Gleichzeitigkeit ausgedrückt
werden, nicht aber Nachzeitigkeit,
so dass die Infinitivkonstruktion ausscheidet, wenn Nachzeitigkeit ausgedrückt
werden muss. (Wir möchten nochmal darauf hinweisen, dass Sie
es ohnehin intuitiv richtig gemacht hätten, wir führen
das hier lediglich an, um für bestimmte Phänomene zu sensibilisieren.)
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Wenn
ein Dativobjekt oder Akkusativobjekt
vorhanden ist |
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Ist ein Akkusativobjekt oder ein Dativobjekt vorhanden,
dann ändert sich das Bild, denn die durch den Infinitiv
beschriebene Handlung kann dann auch vom Akkusativobjekt
realisiert werden. In diesem Fall ist die Bildung eines
Nebensatzes mit dass / que meistens nicht möglich.
In den seltenen Fällen, bei denen das Verb ein
Dativobjekt verlangt, verhält es sich ähnlich.
Auch dann wird mit einem Infinitiv konstruiert, der
Dativ ist dann der Ausführende der durch das Verb
im Infinitiv beschriebenen Handlung.
Il m' a permis de utiliser sa voiture.
=> Er hat mir erlaubt, sein Auto zu benutzen.
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